Säule 3a: Deine Freiheit bei der Vermögensverteilung ab 2027!
Ab Juni 2027 kannst du dein 3a-Guthaben flexibler verteilen. Kinder und Lebenspartner gleichstellen? So geht's!

Einleitung
Ab dem 1. Juni 2027 steht dir eine bedeutende Veränderung bei der Säule 3a bevor! Bis jetzt war es so, dass dein Guthaben im Todesfall automatisch an deinen Ehepartner ging. Doch nun hast du die Möglichkeit, auch Kinder und Lebenspartner gleichzustellen. Was das genau bedeutet und welche Schritte du jetzt unternehmen solltest, erfährst du in diesem Beitrag.
Was heute gilt
Aktuell ist die Verteilung des 3a-Guthabens im Todesfall klar geregelt. Gemäss der Verordnung BVV 3 gilt folgende Reihenfolge:
- Ehepartner/in oder eingetragene Partner/in
- Direkte Nachkommen, die Person, mit der du in den letzten fünf Jahren ununterbrochen zusammengelebt hast, Personen, die du in erheblichem Maß unterstützt hast, sowie die Person, die für ein gemeinsames Kind aufkommen muss
- Eltern
- Geschwister
- Übrige Erben
Solange jemand aus Rang 1 vorhanden ist, gehen alle anderen leer aus. Diese Regelung kann für klassische Familien in Ordnung sein, aber in Patchworkfamilien kann das zu Problemen führen. Oftmals konnten Kinder aus vorherigen Beziehungen nicht berücksichtigt werden.
Änderungen ab 1. Juni 2027
Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 neue Regeln beschlossen, die zwei wesentliche Änderungen mit sich bringen:
- Aufrücken in Rang 1: Du kannst deine Kinder oder deinen Lebenspartner dem Ehepartner gleichstellen und selbst festlegen, wer wie viel erhält. Das geht auch individuell für jedes Kind.
- 10-Prozent-Untergrenze: Jede begünstigte Person in Rang 1 und 2 erhält mindestens 10 Prozent des Guthabens. Damit wird sichergestellt, dass niemand mit einem Anteil von weniger als 10 Prozent faktisch ausgeschlossen wird.
Wenn du nach der Gleichstellung keine Anteile festlegst, wird das Guthaben gleichmässig nach Köpfen verteilt.
Drei Beispiele zur Veranschaulichung
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Verheiratet, zwei Kinder: Bisher ging alles an die Ehefrau. Neu kannst du die Kinder in Rang 1 nehmen und zum Beispiel 80 Prozent der Ehefrau und je 10 Prozent den Kindern zuweisen. Oder vielleicht 30, 30 und 40 Prozent – solange niemand unter 10 Prozent fällt.
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Patchworkfamilie: Du bist zum zweiten Mal verheiratet und hast eine Tochter aus erster Ehe. Aktuell erhält sie aus deiner Säule 3a nichts. Ab Juni 2027 kannst du sie deinem Ehepartner gleichstellen und die Anteile selbst wählen.
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Konkubinat: Unverheiratete konnten das Guthaben bereits bisher aufteilen. Neu gilt jedoch die 10-Prozent-Grenze. Die Bedingung für Lebenspartner bleibt bestehen: fünf Jahre ununterbrochene Lebensgemeinschaft oder ein gemeinsames Kind.
Was gleich bleibt
Wenn du nichts unternimmst, bleibt alles beim Alten. Die neuen Möglichkeiten sind nur wirksam, wenn du sie aktiv nutzt. Die Meldung muss schriftlich an deine 3a-Einrichtung (Bank oder Versicherung) gesendet werden. Ein Testament allein reicht nicht aus. Das Bundesamt für Sozialversicherungen rät, die begünstigten Personen direkt und namentlich zu benennen.
Hast du mehrere 3a-Konten oder -Policen, benötigst du für jede Einrichtung eine separate Erklärung.
Vorsicht bei bestehenden Erklärungen
Die 10-Prozent-Regel könnte auch Auswirkungen auf frühere Regelungen haben. Zum Beispiel weist Swiss Life darauf hin, dass ab Juni 2027 jede Person aus Rang 1 und 2 mindestens 10 Prozent erhält, selbst wenn sie in der individuellen Begünstigung nicht erwähnt ist. Wenn du deine Lebenspartnerin zu 100 Prozent eingesetzt hast und zwei Kinder hast, könnte es sein, dass sie letztendlich nur 80 Prozent erhält.
Wie deine Einrichtung diese Änderungen handhabt, steht im angepassten Reglement. Es lohnt sich, nachzufragen! Diese Regelung gilt übrigens auch für Freizügigkeitskonten und -policen.
Was kannst du jetzt tun?
Bis zum 1. Juni 2027 hast du noch Zeit, aber die Vorarbeiten kannst du bereits heute erledigen:
- Alle 3a-Konten und Policen zusammentragen, auch ältere bei früheren Anbietern.
- Überprüfen, welche Begünstigungen bei jeder Einrichtung hinterlegt sind.
- Überlegen, ob die Standardreihenfolge zu deiner Familie passt.
- Falls nicht: das neue Formular deiner Einrichtung anfordern. Einige Anbieter nehmen Änderungen bereits entgegen, die dann am 1. Juni 2027 wirksam werden.
- Bestätigung der Einrichtung aufbewahren und deine Angehörigen informieren.
Ein Hinweis zum Schluss: Die Säule 3a ist nur ein Teil der Nachlassplanung. Bei Pflichtteilen, Eheverträgen oder grösseren Beträgen solltest du einen Fachmann zu Rate ziehen.
Wo liegt das alles?
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Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Vorsorgeberatung. Stand: 07.10.2026.
Quellen
- Bundesrat, Medienmitteilung vom 12.06.2026: Verordnungsanpassungen in der 2. und 3. Säule
- BSV, Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 168 (Verordnungstext und Erläuterungen)
- Swiss Life: Wichtige Information zu deiner Vorsorgelösung der Säule 3a

