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Vorsorgeauftrag: Er regelt, wer handeln darf. Nicht, wo alles liegt.

Erfahre, warum ein Vorsorgeauftrag entscheidend ist und wie eine Übersicht dir und deinen Angehörigen in Krisenzeiten helfen kann.

ELVIDA Team
7. August 2026
4 min Lesezeit
Vorsorgeauftrag: Er regelt, wer handeln darf. Nicht, wo alles liegt.

Nur rund jede fünfte Person in der Schweiz hat einen Vorsorgeauftrag. Das zeigt eine Erhebung von gfs-zürich im Auftrag von Pro Senectute aus dem Jahr 2021, und 2017 waren es sogar erst 12 Prozent. Die meisten von uns verlassen sich also darauf, dass es schon nicht so weit kommt.

Was aber tatsächlich passiert, wenn es so weit kommt, wissen die wenigsten. Darum gehen wir es hier einmal durch: zuerst den Fall der Urteilsunfähigkeit, dann den Todesfall. Und danach die Lücke, die auch ein Vorsorgeauftrag nicht schliesst.

Wenn du urteilsunfähig wirst

Ein Unfall, ein Hirnschlag, eine Demenz. Wer dann für dich entscheidet, regelt ohne Vorsorgeauftrag das Gesetz, genauer das Erwachsenenschutzrecht im ZGB. Und das ist enger, als viele denken.

Dein Ehepartner oder eingetragener Partner darf die laufenden Dinge übernehmen: die übliche Verwaltung von Einkommen und Vermögen, Rechnungen bezahlen, nötigenfalls deine Post öffnen. Voraussetzung ist, dass ihr einen gemeinsamen Haushalt führt oder er dir regelmässig persönlich beisteht (Art. 374 ZGB). Wichtig: Das ist ein gesetzliches Vertretungsrecht. Dein Einverständnis braucht es dafür nicht mehr, du kannst es in dem Moment ja gar nicht mehr geben.

Für alles, was über diese ordentliche Verwaltung hinausgeht, etwa den Verkauf einer Liegenschaft, braucht dein Partner die Zustimmung der KESB, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Auch als Ehepaar seid ihr also nicht so frei, wie die meisten annehmen.

Und wenn ihr nicht verheiratet seid? Dann darf dein Partner bei medizinischen Massnahmen mitentscheiden, sofern ihr zusammenlebt (Art. 378 ZGB). Bei den Finanzen: nichts. Ein Konkubinatspartner hat ohne Vorsorgeauftrag oder Vollmacht keinerlei gesetzliches Recht, deine Geldangelegenheiten zu regeln.

Wenn du stirbst

Sobald die Bank vom Todesfall erfährt, sperrt sie in der Regel Konto, Karten und E-Banking. Das dient dem Schutz der Erbengemeinschaft, trifft die Hinterbliebenen aber mit voller Wucht.

Eine gewöhnliche Bankvollmacht erlischt mit dem Tod. Es gibt zwar Vollmachten «über den Tod hinaus», sie halten aber weniger, als der Name verspricht: Banken schränken sie in der Praxis stark ein, und jeder einzelne Erbe kann sie widerrufen. Für Bestattungskosten und dringende Rechnungen geben die meisten Banken begrenzt Geld frei, die Beträge sind aber je nach Bank verschieden.

Danach heisst es warten. Die Erbbescheinigung, mit der die Erben wieder über das Konto verfügen können, gibt es in der Regel frühestens nach rund drei Monaten, weil zuerst die Ausschlagungsfrist abläuft. Je nach Kanton und Fall dauert es länger.

Ein Detail, das viele Paare nicht kennen: Beim Gemeinschaftskonto kommt es auf die Form an. Bei einem Und/Oder-Konto, bei dem jeder allein unterschreiben darf, behält der überlebende Partner in der Regel den Zugriff. Bei einem Und-Konto wird gesperrt.

Die Lücke, die kein Dokument schliesst

Bis hierhin ging es immer um dieselbe Frage: Wer darf handeln? Genau das regeln Vorsorgeauftrag und Erbbescheinigung. Was sie nicht regeln: wo etwas liegt und was überhaupt existiert.

Ein Vorsorgeauftrag sagt nicht, bei welcher Krankenkasse du bist. Eine Erbbescheinigung sagt nicht, dass es ein zweites Konto gibt. Deine Angehörigen sitzen also unter Umständen mit voller Berechtigung da und wissen trotzdem nicht, wonach sie suchen sollen. Welche Versicherungen laufen? Welche Abos? Wo ist der Mietvertrag, wo die Police?

Die Rechnungen laufen unterdessen weiter. Und die Mahnungen landen in einem Briefkasten, den niemand mehr leert.

Was du konkret tun kannst

Der Vorsorgeauftrag ist der eine Teil. Der andere ist eine schlichte Übersicht, die deine Angehörigen im Ernstfall finden:

  1. Dokumente an einen Ort. Verträge, Policen, Steuerunterlagen, alles Wichtige gesammelt statt über Schubladen, Ordner und Mail-Postfächer verstreut.
  2. Versicherungen und Konten auflisten. Es reicht, wenn draufsteht, was existiert und wo. Die Details ergeben sich dann von selbst.
  3. Zuständigkeiten notieren. Treuhänder, Hausarzt, Versicherungsberater: wer ist für was der Ansprechpartner?
  4. Jemanden einweihen. Die beste Übersicht nützt nichts, wenn niemand weiss, dass es sie gibt. Sag mindestens einer Person, wo sie im Ernstfall suchen muss.

Die Originale von Vorsorgeauftrag und Testament müssen physisch auffindbar bleiben, daran ändert keine App etwas. Aber wo sie liegen, sollte nicht nur in einem einzigen Kopf gespeichert sein.

Genau dafür bauen wir ELVIDA: Deine Dokumente liegen geordnet an einem Ort, in der Schweiz gehostet, und du behältst den Überblick über Fristen, Verträge und Versicherungen. Probier es kostenlos aus.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich an ein Notariat oder die KESB deines Wohnorts.


Quellen

  • Art. 374 und 378 ZGB; Stadt Zürich, Kindes- und Erwachsenenschutz: Gesetzliche Vertretungsrechte
  • gfs-zürich im Auftrag von Pro Senectute Schweiz: Bevölkerungsbefragung «Vorsorge» 2021
  • Smolio: Kontenzugriff im Todesfall Schweiz; DeinAdieu: Bankvollmacht im Todesfall; LUKB-Ratgeber Todesfall
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